Schlüssel nachmachen in der Mietwohnung
In einer Mietwohnung dürfen Sie gewöhnliche Wohnungsschlüssel meist ohne Weiteres nachmachen lassen. Gehört der Schlüssel aber zu einer Schließanlage – etwa für Haustür, Keller oder Briefkasten –, brauchen Sie oft die Zustimmung von Vermieter oder Hausverwaltung.
Schnelle Antworten
- Gewöhnliche Wohnungsschlüssel dürfen Mieter meist selbst nachmachen lassen.
- Schließanlagenschlüssel erfordern oft die Zustimmung des Vermieters.
- Für geschützte Schlüssel kann eine Sicherungskarte nötig sein.
- Beim Auszug müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden.
Darf ich als Mieter einen Schlüssel nachmachen lassen?
Bei einem gewöhnlichen Wohnungsschlüssel ohne Kopierschutz dürfen Mieter in der Regel selbst eine Kopie anfertigen lassen, zum Beispiel für Familienmitglieder. Das ist üblich und meist unproblematisch.
Anders sieht es aus, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört oder kopiergeschützt ist. Dann ist oft die Zustimmung von Vermieter oder Hausverwaltung nötig.
Wann brauche ich die Zustimmung des Vermieters?
Die Zustimmung ist meist dann nötig, wenn der Schlüssel zu einer gemeinsamen Schließanlage gehört – etwa zur Haustür, zum Keller, zur Tiefgarage, zum Müllraum oder zum Briefkasten. In solchen Fällen will der Eigentümer kontrollieren, wie viele Schlüssel im Umlauf sind.
Ist der Schlüssel kopiergeschützt, kann die Kopie ohnehin nur mit einer Sicherungskarte und über einen autorisierten Betrieb bestellt werden – häufig läuft das direkt über die Hausverwaltung.
Was ist eine Schließanlage im Mietshaus?
Eine Schließanlage verbindet mehrere Türen in einem System. Ein einzelner Schlüssel kann zur Wohnung und gleichzeitig zu Haustür, Keller oder weiteren Bereichen passen. So müssen Mieter nicht viele Einzelschlüssel tragen.
Weil ein solcher Schlüssel Zutritt zu Gemeinschaftsbereichen gibt, werden zusätzliche Schlüssel meist nur kontrolliert und mit Zustimmung ausgegeben.
Was gilt beim Auszug?
Beim Auszug müssen Sie alle überlassenen Schlüssel zurückgeben, auch selbst angefertigte Kopien. Fehlen Schlüssel einer Schließanlage, kann der Vermieter unter Umständen Ersatz oder im Extremfall den Austausch der Anlage verlangen.
Geben Sie zusätzliche Kopien deshalb vollständig zurück und klären Sie im Zweifel vorher, was erwartet wird.
Was kostet es?
Ein gewöhnlicher Wohnungsschlüssel ist günstig und schnell nachgemacht. Schließanlagen- und Sicherheitsschlüssel kosten mehr, weil Berechtigung und Spezialrohling dazukommen, und werden oft über die Hausverwaltung bestellt. Richtwerte finden Sie in der Preisübersicht.
Gut zu wissen
- Gewöhnliche Wohnungsschlüssel dürfen Mieter meist selbst nachmachen lassen.
- Schließanlagenschlüssel erfordern oft die Zustimmung des Vermieters.
- Geschützte Schlüssel brauchen meist eine Sicherungskarte.
- Beim Auszug alle Schlüssel und Kopien zurückgeben.
- Im Zweifel zuerst Vermieter oder Hausverwaltung fragen.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter das Nachmachen verbieten?
Bei einem gewöhnlichen Wohnungsschlüssel darf ein Mieter in der Regel Kopien anfertigen lassen. Gehört der Schlüssel zu einer Schließanlage, kann der Vermieter aber kontrollieren, wie viele Schlüssel ausgegeben werden, und seine Zustimmung verlangen.
Wie bekomme ich einen Schlüssel für eine Schließanlage?
Meist über Vermieter oder Hausverwaltung. Sie geben Wohnung, Namen und den gewünschten Schlüssel an, oft ist eine Sicherungskarte oder ein Ausweis nötig. Die Kopie wird dann über einen autorisierten Betrieb bestellt.
Muss ich dem Vermieter sagen, dass ich einen Schlüssel kopiere?
Bei einem gewöhnlichen Schlüssel ist das meist nicht nötig. Bei einer Schließanlage oder einem geschützten Schlüssel sollten Sie es aber mit Vermieter oder Hausverwaltung abstimmen.
Was passiert, wenn beim Auszug Schlüssel fehlen?
Fehlen Schlüssel, besonders einer Schließanlage, kann der Vermieter Ersatz verlangen. Im Extremfall können Kosten für den Austausch der Anlage entstehen. Geben Sie deshalb alle Schlüssel und Kopien zurück.
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